Schweiz: Unternehmensbesteuerung und Vorteile der Gründung einer Holdinggesellschaft
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Die Schweiz gilt als eine der stabilsten Demokratien und damit als eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt.

Mit ihrer fortschrittlichen Gesetzgebung, ihrer direkten Demokratie, ihrem attraktiven Steuersystem und ihrer hochentwickelten Bankeninfrastruktur wird die Schweiz von internationalen Investoren sehr geschätzt.

Es stimmt, dass die Schweiz jahrelang für ihr Bankgeheimnis und ihre niedrigen Steuern bekannt war. Das Land hat sich jedoch zu einer voll kooperativen Gerichtsbarkeit mit vielen Steueranreizen entwickelt, die den OECD-Grundsätzen entsprechen.

So machen gesunder Menschenverstand und niedrige Steuern das Alpenland zu einem Paradies für Unternehmen.

Warum die Schweiz?

Wie bereits erwähnt, ist die Schweiz kein Steuerparadies mehr.

Sie steht auf keiner internationalen schwarzen Liste und hat multilaterale (CRS) und FATCA-Abkommen sowie bilaterale Abkommen zum Informationsaustausch unterzeichnet.

Auf steuerlicher Ebene hat die Schweiz fast 100 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet, darunter viele Länder in Lateinamerika und Asien.

Darüber hinaus hat sie mit vielen Ländern (insbesondere mit Entwicklungsländern in Lateinamerika) ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (BIT) unterzeichnet, das Investoren im Falle einer eventuellen Enteignung oder Ungleichbehandlung in Bezug auf einen Vermögenswert ein hohes Maß an Schutz bietet.

Eine der größten Attraktionen des Landes ist jedoch zweifellos die niedrige Besteuerung, die es seit Jahren beibehält.

Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz in der Schweiz?

Das Land hat ein duales System, in dem Bundes- und Kantonssteuern gezahlt werden.

Die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 % auf die Gewinne nach Steuern.

Anders als in vielen anderen Ländern ist die Bundessteuer jedoch steuerlich abzugsfähig, wodurch sich die effektive Besteuerung auf etwa 7,83 % verringert.

Zusätzlich zur direkten Bundessteuer hat jeder Kanton seine eigene Steuergesetzgebung und erhebt kantonale und kommunale Steuern von Unternehmen. Daher variiert die Steuerbelastung auf Einkommen (und Kapital) von Kanton zu Kanton.

In der Regel liegt die ungefähre Gesamtspanne des maximalen Körperschaftssteuersatzes zwischen 11,9 % und 21,0 %, je nachdem, wo das Unternehmen in der Schweiz seinen Sitz hat.

Mit dem Inkrafttreten der letzten Steuer- und Finanzreform am 1. Januar 2020 wurden die kantonalen Sonderregelungen abgeschafft. Dennoch wurde der effektive Unternehmenssteuersatz in den meisten Kantonen auf 12 % bis 15 % gesenkt.

Die Kantone mit den tiefsten ordentlichen Unternehmenssteuersätzen sind der Kanton Zug mit einem Satz von 11,9 %, gefolgt von den Kantonen Nidwalden (12,0 %) und Luzern (12,2%).

Welche Vorteile hat die Gründung einer Holdinggesellschaft in der Schweiz?

Obwohl das „Holding-Regime“ als solches nicht mehr existiert, gibt es Steuerprivilegien (wie die Beteiligungsbefreiung), die zu einem effektiven kombinierten Körperschaftssteuersatz für Holdinggesellschaften von nahezu 0 % führen können.

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss eine von zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine Haltefrist von einem Jahr für Kapitalgewinne.
  • Eine Beteiligungsquote von 10 % bei Kapitalgewinnen oder 10 % oder 1.000.000 CHF oder der Marktwert bei Dividenden.

Auf Dividendenzahlungen von einer Schweizer Holdinggesellschaft an ihren ausländischen Aktionär wird eine Quellensteuer von 35% erhoben.

Sie kann jedoch je nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit der anderen Jurisdiktion auf 0%, 5% oder 15% reduziert werden.

Darüber hinaus haben diese Holdinggesellschaften neben den steuerlichen Vorteilen noch viele andere Vorteile, von denen die folgenden besonders erwähnenswert sind:

  • Anwendung der europäischen Richtlinien (Bilaterale Abkommen).
  • Keine internationalen Steuertransparenzvorschriften für Tochtergesellschaften (keine CFC-Vorschriften für Tochtergesellschaften).
  • Möglichkeit, Steuersicherheit zu erlangen, indem ein Steuerbescheid zur Anpassung an Ihre steuerliche Situation eingeholt wird.
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 100 Ländern.
  • Anwendung bilateraler Investitionsschutzabkommen (BIT), die es Ihnen ermöglichen, sich vor Enteignung und „patriotischen“ oder „nationalen Sicherheitsgesetzen“ zu schützen.
  • Ein starkes nationales Bankwesen verleiht der Währung (CHF) Stärke.

Wie funktioniert eine Schweizer Holdinggesellschaft?

Die Gründung einer Holdinggesellschaft in der Schweiz ist nicht für jedes Profil und jedes Budget geeignet. Die Schweiz ist ein Rechtsraum, der internationalen Standards entspricht und daher weit von dem entfernt ist, was eine Offshore-Gesellschaft oder eine LLC sein würde.

Der Betrieb von gut vorbereiteten Holdinggesellschaften ist völlig legal und wird von den Steuerbehörden akzeptiert, und es besteht kein Risiko, dass sie als Betrug angesehen werden, wie es bei LLCs der Fall sein kann.

Sie ist jedoch mit Kosten für die Aufrechterhaltung der Struktur, Reisen in die Schweiz und somit mit einem beträchtlichen Startkapital oder Umsatz verbunden. Daher ist sie für Kleinunternehmer nicht zu empfehlen.

Die Schweizer Holdinggesellschaft wird wie folgt funktionieren:

  • Von Tochtergesellschaften erhaltene Dividenden werden nicht besteuert, wenn sie die Voraussetzungen der oben erwähnten Beteiligungsfreistellung erfüllen.
  • Die Beteiligungsfreistellung gilt auch dann, wenn die Tochtergesellschaft keine oder nur eine geringe Körperschaftssteuer zahlt.
  • Werden solche über die Holdinggesellschaft erhaltenen Einkünfte anschließend ausgeschüttet, unterliegen sie in der Schweiz nicht der Besteuerung im Ausland (sofern bestimmte Voraussetzungen in den Doppelbesteuerungsabkommen erfüllt sind).
  • Die übrigen von der schweizerischen Gesellschaft erzielten Gewinne unterliegen einer Körperschaftssteuer von 13,99 %, wenn sich der juristische Sitz z. B. in Genf befindet.
  • Im Falle möglicher Streitigkeiten zwischen dem Land der Tochtergesellschaften und der Schweiz kann dank des Abkommens über den Das Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Investitionen ermöglicht den Zugang zu einem internationalen Schiedsgericht mit Garantien, die den Schutz unseres Vermögens gewährleisten und dem Kunden und seiner Familie Sicherheit bieten.

Welche Vorteile bietet es im Vergleich zu anderen Ländern?

Es gibt viele Länder, in denen man eine Holdinggesellschaft gründen kann, um seine internationalen Geschäfte zu organisieren (Hongkong, Singapur, Luxemburg, Andorra), aber die Schweiz ist aus den folgenden Gründen eine sehr gute Wahl:

  • Anwendung der Tochter-Mutter-Richtlinie dank bilateraler Abkommen (gilt z.B. nicht für Andorra oder HK).
  • Es ist nicht erforderlich, dass ein Unternehmen eine Mindestanzahl von Mitarbeitern oder Büroräumen hat. Diese so genannten materiellen Regeln bedeuten, dass es aus rechtlicher Sicht nicht notwendig ist, einheimische Schweizer Arbeitnehmer einzustellen.
  • Sie wenden die internationalen Steuertransparenzregeln nicht auf Tochtergesellschaften an.
  • Das Schweizer Bankwesen verfügt über eine hohe Kompetenz und ist sehr schnell bei der Einhaltung der Vorschriften und der Sorgfaltspflicht, kann schneller als seine Konkurrenten Bankkonten eröffnen und verfügt über Garantien und Solvenz.

Eine weitere Garantie, die die Gründung einer Holdinggesellschaft in der Schweiz zweifelsohne bietet, ist der Zugang zum Schweizer Private Banking.

Wir von Relocate&Save haben mit Banken aus der halben Welt zu tun (Emirate, Monaco, Vereinigtes Königreich, Andorra, usw.) und können sagen, dass die Schweiz zweifellos eine der solventesten und effizientesten Banken ist, wenn es um das Verständnis internationaler Profile und Geschäfte geht.

Wie sieht das Bankensystem aus?

Die Schweiz ist der wichtigste Finanzstandort für internationale Investitionen und den Schutz privater Anlagen.

Sie bietet auch einen der solidesten und stabilsten Bankplätze der Welt, mit einem AAA-Rating, dem höchsten der Welt.

Sie ist in mehr als 26 internationalen Währungen tätig und hat Zugang zu den globalen Kapitalmärkten mit einem Universum von mehr als 35.000 Fonds und anderen Produkten.

Es gibt Banken mit exklusiven Abteilungen für bestimmte Gerichtsbarkeiten, die den Kunden spezifische Dienstleistungen anbieten. Die Vielzahl der von den Mitarbeitern gesprochenen Sprachen vermittelt den Kunden Komfort, Nähe und ein Gefühl des Vertrauens.

Wir von Relocate&Save arbeiten seit Jahren mit Schweizer Banken zusammen, die auf Asien, Lateinamerika und Südafrika spezialisiert sind. Wir können Ihnen den Zugang zu dem für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Team verschaffen.

Warum ein Schweizer Bankkonto eröffnen?

Kurz gesagt, die Hauptvorteile eines Bankkontos in der Schweiz sind die sehr hohe Qualität der Fachleute, die in der Verwaltung tätig sind, das geringe finanzielle Risiko und der hohe Grad an Privatsphäre. Es handelt sich um einen Beruf mit einer 300-jährigen Geschichte.

Es gibt eine Vielzahl großer in- und ausländischer Banken, die Erfahrung mit Finanzgeschäften in verschiedenen Branchen haben: Handel, Rohstoffe, Gewerbe… und auch für Privatpersonen.

Die Schweiz ist das weltweit führende Zentrum des Private Banking, einer exklusiven Nische, in der personalisierte Finanzdienstleistungen und -produkte für die anspruchsvollste Kundschaft angeboten werden, die ein qualitativ hochwertiges Beratungsumfeld benötigt.

Mit einem Private-Banking-Konto für Unternehmen nach der Gründung der Holdinggesellschaft haben Sie Zugang zu all diesen Vorteilen.

Wie kann man den ersten Schritt machen?

Die Gründung einer Holdinggesellschaft in der Schweiz kann eine gute Möglichkeit sein, Ihre Steuerlast zu senken und Ihr Unternehmen in unsicheren Zeiten zu schützen. Wie Sie in diesem Artikel gesehen haben, ist das Schweizer Steuersystem jedoch sehr komplex, und eine detaillierte Machbarkeitsstudie ist notwendig, bevor Sie eine solche Änderung vornehmen.

Wir von Relocate&Save haben in den letzten Jahren bei der Gründung mehrerer Schweizer Holdinggesellschaften geholfen. Unsere Präsenz und unsere Kontakte in der Schweiz machen uns zu einem idealen Reisebegleiter für diese anspruchsvolle Aufgabe.

Wenn Sie also Zweifel haben und möchten, dass wir Ihnen bei diesem Prozess helfen, schreiben Sie uns bitte an [email protected] oder über das Kontaktformular.

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