Wie man in Malta, einer steuerfreien Oase inmitten des Mittelmeers, steuerlich ansässig wird
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Malta, eine ehemalige Kolonie des Vereinigten Königreichs, hat sich die angelsächsische Rechtstradition und bürokratische Gewandtheit bewahrt.

Die maltesischen Machthaber sind sich ihrer Grenzen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung bewusst (geringe Größe, alternde Bevölkerung, Abhängigkeit vom tertiären Sektor). Daher setzen sie seit Jahren in ihrer Wirtschaftspolitik auf eine Karte, die in der Regel gleichbedeutend mit Erfolg ist: die Nachahmung des Schweizer Modells, um neue Einwohner und Unternehmen mit hoher Wirtschaftskraft anzuziehen.

Darüber hinaus bewahrt dieses Land trotz seiner Zugehörigkeit zur Europäischen Union Aspekte des Commonwealth: So hat es beispielsweise sehr attraktive Aufenthaltsprogramme für Investoren und eine Nichtbesteuerung sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Bürger entwickelt.

Aber Malta ist nicht nur in Bezug auf die Besteuerung modern, sondern verfügt auch über eine sehr fortschrittliche Gesetzgebung zu Glücksspiel, Kryptowährungen, Bankversicherungen usw. Kurz gesagt, es ist ein viel fortschrittlicheres Land, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.

Warum ist Malta fiskalisch attraktiv?

Die Einkommenssteuer in Malta kann etwas kompliziert sein, da sie mehrere Ausnahmen vorsieht, aber in der Regel werden diejenigen besteuert, die in Malta als steuerlich ansässig gelten.

Wie funktioniert die Einkommenssteuer in Malta?

Nach maltesischem Recht ist eine Person in Malta ansässig, wenn sie innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums (in Malta wird dieser Zeitraum von April bis April berechnet) mehr als 6 Monate im Jahr in Malta verbringt oder den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen und/oder lebenswichtigen Interessen in Malta hat.

Die maltesische Einkommensteuer funktioniert wie folgt:

  • Residenten und Domizilierte: Gebietsansässige unterliegen der Einkommensteuer auf ihre weltweiten Gewinne und Kapitalerträge.
  • Non-Domizil-Residenten: Non-Domizil-Residenten unterliegen der Einkommenssteuer auf ihr Einkommen in Malta und auf ausländisches Einkommen, das ins Ausland transferiert wird. Sie zahlen keine Steuern auf Einkünfte aus ausländischen Quellen.
  • Steuerliche Bemessungsgrundlage: weltweites Einkommen für Residenten mit Wohnsitz in Malta und lokales und überwiesenes Einkommen für Nicht-Residenten.
  • Steuerpflichtiges Einkommen: Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören Arbeitseinkommen, Kapitalerträge, reale und persönliche Einkünfte sowie Geschäftseinkommen.

Im Allgemeinen besteuert Malta das weltweite Einkommen (d.h. alle Einkünfte) mit einem progressiven Steuersatz von 0 % bis 35 %. Die Steuerklassen funktionieren wie folgt:

  • Es gibt einen Freibetrag für die ersten 8.500 €
  • 15 % bis zu 14.500 €
  • 25 % bis zu 60.000 €
  • 35% für Beträge über 60.000 €.

Darüber hinaus wird unter den außergewöhnlichen Umständen der Non-Dom-Regelungen eine Pauschalsteuer von 15 % nur auf ausländische Einkünfte angewandt, die nach Malta überwiesen werden, wobei eine Mindestbesteuerung von 5.000 € gilt.

Es ist erwähnenswert, dass Malta, wie viele EU-Länder, eine hohe Normalbesteuerung für Privatpersonen hat. In diesem Bericht werden wir nur die Sonderregelungen analysieren, die attraktiv sind, d.h. das maltesische Non-Dom.

Wie funktioniert das maltesische Non-Dom-System?

Der Non-Dom-Status (oder Non-Domiciled-Status) ist eine besondere Steuerregelung für in Malta ansässige Personen, die keinen festen oder ständigen Wohnsitz in Malta haben, obwohl sie in Malta steuerlich ansässig sind.

In der Praxis bietet die Non-Dom-Regelung vielen Nutzern erhebliche Steuervorteile.

Durch die Anwendung der speziellen Non-Dom-Steuerregelung (die auch in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Irland und dem Vereinigten Königreich gilt) unterliegen natürliche Personen, die in Malta ansässig sind, aber keinen Wohnsitz haben, in Malta der Steuer auf folgende Einkünfte:

  • Einkommen aus inländischen Quellen und Kapitalgewinne.
  • Einkommen aus ausländischen Quellen (nicht Kapitalgewinne), wenn sie nach Malta überwiesen werden.

Demnach werden Personen, die in Malta ansässig sind und keinen Wohnsitz in Malta haben, nicht auf ihr weltweites Einkommen besteuert, sondern nur auf das Einkommen, das sie in Malta erzielen oder dorthin überweisen.

Für Personen, die ihren Wohnsitz nach Malta verlegen möchten, stellt dies eine sehr attraktive steuerliche Behandlung dar.

Was sind die Hauptmerkmale eines maltesischen Non-Dom?

Die wichtigsten Merkmale des maltesischen Non-Dom sind also folgende:

  • Steuern werden nur gezahlt für:
    • In Malta erwirtschaftete Einkünfte/Kapitalgewinne. Der Nicht-Malteser zahlt eine Pauschalsteuer von 0 bis 35 % auf das dort erzielte Einkommen (hauptsächlich aus seiner beruflichen Tätigkeit).
    • Das Gehalt, das zugewiesen werden kann, wenn Sie eine Gesellschaft in Malta gründen. Wenn Sie sich entscheiden, eine Gesellschaft in Malta zu gründen, können Sie sich für eine Besteuerung von maximal 15 % entscheiden.
    • Ausländische Einkünfte (nicht Kapital oder Kapitalgewinne), wenn sie in Malta empfangen oder überwiesen werden. Non-Dom 15 % auf Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden.

Alle anderen Einkünfte aus ausländischen Quellen werden mit 0 % besteuert, sofern sie nicht nach Malta überwiesen werden.

Wie funktioniert die Remittance Basis? Was ist mit „nach Malta überwiesen“ gemeint?

  • Funktionsweise der „Remittance Basis“:
    • Ausländische Einkünfte werden in Malta nur dann besteuert, wenn sie in das Hoheitsgebiet überwiesen werden.
    • Die Bedeutung des Begriffs „Remittierung“ ist in Malta jedoch recht weit gefasst und umfasst auch die Remittierung von Mieten:
      • Überweisung von Dividenden nach Malta auf das maltesische persönliche Bankkonto des in Malta ansässigen Nutzers.
      • Überweisung von Zinsen oder Kapitalerträgen auf das persönliche maltesische Bankkonto des Nutzers mit Wohnsitz in Malta.
      • Verwendung der EC-Karte in Malta für den täglichen Bedarf.
      • Abhebung von Bargeld an Geldautomaten in Malta für den täglichen Bedarf.

Einkommen, das vor der Erlangung des steuerlichen Wohnsitzes in Malta erzielt wurde, kann in das Land überwiesen werden, ohne dass es der Steuer unterliegt.

Das bedeutet, dass das ursprüngliche Auslandskapital der Person nicht unter diese Gesetzgebung fällt und daher nach Malta überwiesen werden kann, ohne besteuert zu werden.

Wenn ich nichts überweise, kann ich dann keine Steuern zahlen?

  • Mindeststeuerbelastung: 2018 wurde eine Mindeststeuerbelastung von 5.000 € (vor Berücksichtigung ausländischer Steuerfreibeträge) pro Jahr für natürliche Personen mit Wohnsitz, aber ohne Domizil, d.h. für Nicht-Einwohner, eingeführt. Dieser Mindestbetrag gilt für Einzelpersonen und Ehepaare, die:
    • Einkünfte aus ausländischen Quellen in Höhe von mindestens 35.000 € pro Jahr erzielen, die nicht nach Malta überwiesen werden.
    • Die nicht einem besonderen Steuersatz unterliegen, wie z. B. dem Global Residency Program, dem HNWII, dem Malta Retirement Program und den Resident Plan Regulations.

Welche anderen Steuern gibt es in Malta?

Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern zeichnet sich Malta durch eine niedrige Steuerlast und eine angelsächsische Steuerbehörde aus.

Dies impliziert eine weitaus tolerantere Haltung gegenüber internationalen Strukturen (z.B. die Verwendung von Formen wie Trusts, Personengesellschaften, wenig Quellensteuern usw.).

Weitere attraktive Merkmale dieses Landes im Hinblick auf die Besteuerung sind:

  • Es gibt keine Vermögenssteuer.
  • Es gibt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Es gibt keine Deklaration von Vermögenswerten, weder im Inland noch im Ausland.
  • Die indirekte Steuer IGI (entspricht der Mehrwertsteuer) beträgt 18 %.
  • Es gibt keine Luxussteuern.
  • Die Kontrollen sind lax und die Steuerbehörden verhandeln leicht, da sie sich stark von denen in Kontinentaleuropa unterscheiden.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gibt es eine Wegzugssteuer. Das bedeutet, dass jemand, der in Malta umfangreiche Geschäfte tätigt und später in ein Land außerhalb der Europäischen Union umziehen möchte, eine Zahlung in beträchtlicher Höhe leisten muss, bevor er Malta verlässt (vorausgesetzt, er/sie lebt längere Zeit in diesem Land).

Was sind die wesentlichen Nachteile von Malta?

  • Das System zur Rückerstattung der Körperschaftssteuer ist sehr komplex und der Betrieb und die Kosten der Struktur können hoch sein. Darüber hinaus kann ein Missbrauch zu Problemen mit den maltesischen Steuerbehörden oder den Steuerbehörden Ihres Herkunftslandes führen.
  • Ab dem 1. Januar 2019 gelten die CFC-Regeln, die die internationale Offshore-Planung oder die Verwendung von Briefkastenfirmen erschweren.
  • Am 1. Januar 2020 trat die Wegzugssteuer in Kraft. Wenn Sie ein großes Portfolio an Finanzanlagen oder ein hoch kapitalisiertes eigenes Unternehmen besitzen, könnte dies eine hohe Besteuerung bedeuten, wenn Sie Ihren Wohnsitz von Malta in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegen.
  • Eine Aufenthaltsdauer von 183 Tagen in Malta könnte den Nutzern missfallen und ist keine flexible Begrenzung, da die Polizei die Ein- und Ausreise von Selbständigen gewissenhaft kontrolliert.
  • In letzter Zeit hat das maltesische Finanzsystem einige Turbulenzen erlebt und der Bankensektor stellt hohe Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften.
  • Malta befindet sich im Auge des Sturms, was den Steuerbetrug von Unternehmen in der Europäischen Union angeht.
  • Malta kann ein sehr attraktives System sein, aber gleichzeitig ist es kompliziert und kostspielig in der Umsetzung. Ein kurzfristiger Aufenthalt wäre angesichts der Kosten für die Eintrittsbarrieren nicht sehr sinnvoll.

Was sind die wesentlichen Vorteile von Malta?

Dies sind die wesentlichen Vorteile, von denen Sie profitieren können, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Malta verlegen:

  • Als Non-Dom können Sie praktisch zu 0 besteuert werden.
  • Wenn Sie Mitglied der EU sind, ist der Umzug nach Malta frei von Einwanderungsbeschränkungen und Kosten.
  • Wenn Sie nicht Mitglied der EU sind, sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, Ihren Wohnsitz nach Malta zu verlegen, indem Sie eine Investition tätigen oder ein Goldenes Visum beantragen.
  • Ein umfangreiches Netz von Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
  • Es gibt praktisch keine Quellensteuern, um Gewinne oder Erträge von der Insel in andere Gerichtsbarkeiten zu bringen.
  • Anwendung der europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie.
  • Es gibt keine Erbschaftssteuer auf Vermögen.
  • Es gibt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, Vermögenswerte zu deklarieren oder aufzulisten.
  • Sie können in einem Land wohnen, das laut der Ratingagentur Fitch ein A+-Rating hat.

Wie machen Sie den ersten Schritt?

Bei Relocate&Save haben wir Anwälte vor Ort, die auf die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Malta spezialisiert sind. Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren steuerlichen Wohnsitz in dieses Land zu verlegen, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular oder an [email protected].

Und wenn Sie einen Umzug in ein anderes Land in Erwägung ziehen, sich aber nicht sicher sind, welches Ihr ideales Ziel ist, laden Sie unseren Bericht „Die 3 besten Steuerziele der Gegenwart“ herunter, den Sie unten kostenlos erhalten.

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