Gibt es in Monaco eine Staatsbürgerschaft durch Investitionen oder ein Golden Visa?
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Das Fürstentum Monaco ist bei Touristen für seinen Luxus, seine Kasinos, den Formel-1-Grand-Prix und seine schönen Orte bekannt.

Aber auch als dauerhafter Wohnsitz ist das kleine Land mit nur 30.000 Einwohnern sehr attraktiv. Es bietet Sicherheit, soziale und wirtschaftliche Stabilität, ein hochwertiges Bildungs- und Gesundheitssystem und vor allem keine oder nur geringe Steuern.

Es ist kein Zufall, dass unter anderem Bono, Boris Becker, Lewis Hamilton und Nico Rosberg dieses Paradies als Wohnort gewählt haben. Es heißt sogar, dass jeder dritte Einwohner Monacos Millionär ist.

Und entgegen dem, was viele glauben, ist Monaco kein Steuerparadies mehr: Es hat zwar sehr niedrige Steuern, aber sowohl die Europäische Union als auch die OECD haben es von der Liste der nicht-kooperativen Gerichtsbarkeiten oder Steuerparadiese gestrichen.

Aber kann man in Monaco durch Investitionen ansässig werden?

Golden Visa in Monaco

Anders als in anderen EU-Ländern (z. B. Spanien) gibt es in Monaco kein Goldenes Visum oder einen Wohnsitz durch Investitionen.

Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Monaco erhalten möchten, müssen jedoch unter anderem bestimmte finanzielle Anforderungen erfüllen, um gegenüber den monegassischen Behörden nachzuweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Dies bedeutet, dass Sie bei ausreichender Zahlungsfähigkeit problemlos die monegassische Staatsbürgerschaft erhalten können, sogar leichter als in anderen Ländern, in denen es Golden Visa Programme gibt.

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis für Monaco beantragen?

Wenn Sie sich in Monaco niederlassen möchten, müssen Sie bei den monegassischen Behörden lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Staatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) müssen nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und die Formulare der monegassischen Regierung ausfüllen, sofern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist.

Wenn Sie kein EWR-Bürger sind, können Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Das Verfahren ist jedoch länger als das für EWR-Bürger.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Monaco

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und sich länger als drei Monate im Jahr in Monaco aufhalten oder sich im Fürstentum niederlassen möchte, muss bei den monegassischen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Wenn Sie sich nicht länger als drei Monate in Monaco aufhalten möchten, reicht das bei der Einreise in das französische Hoheitsgebiet verlangte Dokument (Reisepass, Reisedokument oder Personalausweis) für den Aufenthalt in Monaco während des genannten Zeitraums aus.

Wenn Sie sich jedoch als Ausländer länger als 3 Monate in Monaco aufhalten möchten, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

Unterkunft in Monaco

Ausländer müssen eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen können:

  1. Sie sind Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung in Monaco;
  2. Sie sind Geschäftsführer einer Gesellschaft, die Immobilien in Monaco besitzt;
  3. Sie mieten ein Haus oder eine Wohnung in Monaco (mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten);
  4. Sie halten sich bei einem nahen Verwandten, Ehepartner oder Lebensgefährten auf.

In diesem Sinne müssen Ausländer den monegassischen Behörden einen Nachweis vorlegen:

  1. Wenn Sie ein Eigentümer sind, die Eigentumsurkunde;
  2. Wenn Sie Geschäftsführer einer Gesellschaft sind, den Nachweis der Beteiligung an der Gesellschaft, die Immobilien in Monaco besitzt;
  3. Wenn Sie zur Miete wohnen, den bei der Steuerbehörde registrierten Mietvertrag;
  4. Wenn Sie bei jemandem wohnen, eine Bescheinigung über die freie Unterkunft, die von der Person, bei der Sie wohnen, unterzeichnet ist.

Beachten Sie, dass Monaco eines der teuersten Länder Europas ist. Daher müssen Sie damit rechnen, dass die Immobilienpreise und Mieten im Vergleich zu anderen Ländern höher sind.

Im Allgemeinen beginnen die Immobilienpreise in Monaco bei 1.000.000 € ohne Obergrenze, während die Mieten für Wohnungen zwischen 4.000 € und 40.000 € liegen können (je nach Anzahl der Zimmer).

Ausreichende finanzielle Mittel

Dies bedeutet, dass der Ausländer ein hohes Gehalt bezieht (unabhängig davon, ob er Angestellter oder Freiberufler ist), über ausreichende Ersparnisse verfügt (dies wird von der in Monaco ansässigen Bank beurteilt, die die Referenz ausstellt) oder von einem Verwandten, Ehegatten oder Partner unterstützt wird, mit dem der Ausländer als Paar zusammenlebt.

Beachten Sie, dass die Dokumente zum Nachweis ausreichender Mittel in die französische Sprache übersetzt werden müssen.

In diesem Sinne, wenn der Ausländer:

  • Selbstständig, Geschäftsführer oder Direktor eines Unternehmens in Monaco: eine Kopie des entsprechenden Handelsregisters ist vorzulegen.
  • Eine Person, die in Monaco ein Unternehmen gründet: eine Bescheinigung der Agentur für Wirtschaftsförderung über die Zulässigkeit des Antrags auf Unternehmensgründung ist vorzulegen.
  • Ein Arbeitnehmer in Monaco: eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Genehmigung der Beschäftigung in Monaco ist vorzulegen
  • Eine Person, die sich im Ruhestand befindet: Ein Nachweis über die Rente ist vorzulegen.

Außerdem kann eine Bankreferenz von einer monegassischen Bank vorgelegt werden, die bestätigt, dass der Ausländer über ausreichende Mittel verfügt, um in Monaco zu leben.

Beachten Sie, dass die Bankstelle dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob der Ausländer über ausreichende Mittel verfügt. Normalerweise sollte der Ausländer über Ersparnisse in Höhe von etwa 500.000 € verfügen.

Wenn Sie als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung für Monaco beantragen möchten, müssen Sie also nachweisen können, dass Sie über Ersparnisse in Höhe von mindestens 500.000 € verfügen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihr Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt.

Guter Charakter

Der Ausländer muss eine Kopie seines Strafregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments vorlegen, das von den Behörden des letzten Landes (oder der letzten beiden Länder) ausgestellt wurde, in dem der Ausländer in den letzten fünf Jahren vor der Einreise nach Monaco gewohnt hat.

Andere formale Anforderungen

Darüber hinaus sind den monegassischen Behörden die folgenden Dokumente des Ausländers vorzulegen:

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Geburtsurkunde.
  • Wenn der Ausländer verheiratet oder geschieden ist, eine Heirats-/Scheidungsurkunde.
  • Wenn der Ausländer Kinder unter 16 Jahren hat, einen Reisepass oder Personalausweis für jedes Kind.

Schließlich müssen Sie einen Termin mit der Abteilung für Aufenthaltsgenehmigungen, Bescheinigungen und Fundsachen vereinbaren, um ein Gespräch über Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu führen.

Alle oben genannten Dokumente müssen gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden.

Wenn Ausländer die oben genannten Anforderungen erfüllen, erhalten sie von den monegassischen Behörden die Aufenthaltskarte „Carte de Sejour“, die ihnen erlaubt, in Monaco zu leben.

Diese Aufenthaltserlaubnis macht einen Ausländer nicht zum monegassischen Staatsbürger. Hierfür müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt werden.

Verfahren für die Aufenthaltsgenehmigung in Monaco

Wenn Sie sich für eine Aufenthaltsgenehmigung in Monaco interessieren, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen.

Beantragung eines Visums oder einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung

Diese Phase gilt nur für Nicht-EWR-Bürger, einschließlich britischer Staatsbürger (nicht für EU- oder EWR-Bürger).

Nicht-EWR-Bürger müssen eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung bei dem französischen Konsulat oder der französischen Botschaft beantragen, die ihrem letzten Wohnort am nächsten liegt.

Wenn Sie sich jedoch bereits länger als ein Jahr in Frankreich aufhalten, müssen Sie bei der französischen Botschaft in Monaco einen Antrag auf Übertragung des Wohnsitzes stellen.

Sobald die Daueraufenthaltsgenehmigung (Visum Typ D) erteilt ist, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für Monaco

Sowohl EWR-Bürger als auch Nicht-EWR-Bürger mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung können eine Aufenthaltsgenehmigung für Monaco beantragen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Ihr Fall nach dem Gespräch mit der Abteilung für Einwohner der monegassischen Regierung genehmigt wird, ist Ihre Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von maximal 6 Wochen verfügbar (wir müssen erwähnen, dass es länger dauern kann).

Sobald die Genehmigung erteilt ist, erhalten Sie eine der folgenden Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung: Diese wird erstmalig erteilt. Sie ist ein Jahr lang gültig und kann für 3 aufeinanderfolgende Jahre verlängert werden.
  • Gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis: Dies ist eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die Personen erteilt wird, die seit 3 Jahren in Monaco leben. Diese Erlaubnis kann dreimal für jeweils 3 Jahre verlängert werden.

Schließlich ist zu beachten, dass sich Ausländer, die eine der oben genannten Aufenthaltsgenehmigungen erhalten, mindestens 3 Monate pro Jahr (persönlich) in Monaco aufhalten müssen.

Bedingungen, um monegassischer Staatsbürger zu werden

Wenn Sie monegassischer Staatsbürger werden möchten, sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Sie müssen mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen in Monaco leben.
    Sie müssen einen direkten Antrag beim Fürsten von Monaco stellen, dessen
  • Bearbeitung im Vergleich zu anderen Aufenthaltsgenehmigungen länger dauern kann.
  • Sie müssen von der Militärdienstpflicht in Ihrem Herkunftsland befreit sein.
  • Sie müssen auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten (eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht möglich).

Auch wenn Ausländer die Anforderungen erfüllen, kann die monegassische Regierung den Antrag ablehnen. Beachten Sie, dass es nicht möglich ist, dagegen Berufung einzulegen, auch wenn der Ausländer so oft wie möglich einen neuen Antrag stellen kann.

Vorteile des Wohnsitzes in Monaco

Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in Monaco erhalten haben, können Sie die Vorteile des Lebens in Monaco genießen. Die wichtigsten Vorteile eines Wohnsitzes in Monaco sind unter anderem die folgenden:

  • Monaco ist eines der sichersten Länder in Europa, mit einer hohen Lebensqualität und einem guten Klima. Dies, zusammen mit seiner Lage und seiner günstigen Steuerstruktur, macht es zu einem der attraktivsten Orte zum Leben in Europa.
  • Mit einer Aufenthaltsgenehmigung können Sie auf unbestimmte Zeit in Monaco leben (auch wenn die Genehmigung regelmäßig erneuert werden muss). Die einmal erteilte Aufenthaltsgenehmigung gilt für die gesamte Familie, d. h. für Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und Ihre Kinder.
  • Mit der Aufenthaltsgenehmigung können Sie visumfrei in mehr als 160 Länder der Welt reisen.
  • Monaco hat im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine günstigere Steuerstruktur. Wenn Sie mehr über die Steuerstruktur Monacos wissen möchten, lesen Sie bitte unseren Leitfaden über die Steuern in Monaco.

Wie kann man den ersten Schritt machen?

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