Erläuterung des neuen griechischen Steuersystems für Rentner und nicht in Griechenland ansässige HNWI
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Für Privatpersonen war Griechenland mit einem Einkommensteuersatz von 44 % noch nie ein sonderlich attraktives Steuerland.

Zur Bewältigung der massiven Finanzkrise, die durch COVID noch verschärft wurde, sah die griechische Regierung jedoch die Notwendigkeit, neue Steuerzahler ins Land zu holen, und zwar durch ähnliche Regelungen wie die portugiesische NHR und die italienische Flat-Tax.

So hat die griechische Regierung im Jahr 2020 einen Plan ins Leben gerufen, um Millionäre, vermögende Privatpersonen und Rentner durch zwei Vorzugsregelungen anzuziehen:

  • Eine Pauschalsteuer für ausländische Ruheständler, die nach Griechenland ziehen.
  • Eine Nicht-Steuer für vermögende Privatpersonen oder ein alternatives Steuersystem.

Das Programm mit dem Namen „Steuerreform mit Entwicklungsperspektive für Griechenlands Zukunft“ beinhaltet eine neue Pauschalsteuer von 100.000 Euro für Superreiche sowie eine Steuerbefreiung und eine Pauschalsteuer auf Einkommen für ausländische Rentner, die ihren Wohnsitz nach Griechenland verlegen.

Damit will die griechische Regierung neue Einwohner dazu bewegen, ihre Geschäfts- oder Rentengelder in den Kauf einer Immobilie in Griechenland zu investieren.

Es werden folgende Steuerregelungen eingeführt:

Griechische Regelung für ausländische Ruheständler

Um vermögende Rentner anzuziehen, hat Griechenland eine steuerliche Vorzugsregelung für ausländische Rentner entwickelt, die es neuen Einwohnern Griechenlands ermöglicht, an idyllischen Orten wie Mykonos, Athen, Korfu oder Patras fast ohne Steuern zu leben.

Welche Voraussetzungen muss ein Rentner erfüllen?

Um für das griechische System für ausländische Rentner in Frage zu kommen, muss eine Person die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Beziehung eines Renteneinkommens aus einer ausländischen Quelle,
  • Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland, d.h. Aufenthalt von mehr als 183 oder mehr Tagen im Jahr in Griechenland,
  • Während 5 der letzten 6 Jahre vor der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland nicht als in Griechenland steuerlich ansässig betrachtet, und
  • Umzug aus einem Land, mit dem Griechenland ein gültiges Abkommen über die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat.

Wie beantragt man die griechische Regelung für ausländische Rentner?

Die Voraussetzungen für die Beantragung der griechischen Regelung für ausländische Rentner sind wie folgt:

  • Beantragen Sie die Regelung vor dem 31. März des betreffenden Steuerjahres. Anträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, werden für das folgende Steuerjahr berücksichtigt.
  • Die griechischen Steuerbehörden haben 60 Tage Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen, d.h. den Antrag anzunehmen oder abzulehnen.
  • Als Nachweis für ausländische Renteneinkünfte kann jedes Dokument dienen, das von einem ausländischen Sozialversicherungsträger ausgestellt wurde.
  • Die zuständige Steuerbehörde, die solche Anträge entgegennimmt und darüber entscheidet, ist das Athener Finanzamt für ausländische Steuerinländer und alternative Steuerregelungen für griechische Steuerinländer.
  • Der Antrag und die Belege können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden, so dass keine Überweisung nach Griechenland erforderlich ist.

Wie wird meine Rente besteuert?

Die Renten aus dem griechischen System für ausländische Rentner werden wie folgt besteuert:

  • Jährlicher Pauschalsteuersatz von 7 % auf Renten und Bezüge aus nicht-griechischen privaten Rentenversicherungen.
  • Jährlicher Pauschalsteuersatz von 7 % auf ausländische Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge).
  • Steuergutschriften und Abzüge für internationale Doppelbesteuerung werden auf die oben genannten 7 % angerechnet, wenn die Steuer an der Quelle gezahlt wird.
  • Der Antragsteller wird mit seiner persönlichen griechischen Einkommensteuer für alle Einkünfte aus griechischen Quellen nach den allgemeinen Steuervorschriften besteuert (mit einem progressiven Satz von bis zu 44 %).
  • Die Regelung kann bis zu 15 Jahre dauern und ist damit länger als die Regelungen in Portugal oder Italien.
  • Erfolgreiche Antragsteller sind weder von der griechischen Erbschaftssteuer noch von der griechischen Schenkungssteuer für im Ausland befindliches bewegliches Vermögen befreit, sofern dies der Fall ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass der erfolgreiche Ausgang des Antrags einer Einzelperson keine Auswirkungen auf den steuerlichen Aufenthaltsstatus ihrer Familienmitglieder (z. B. Ehepartner oder Verwandte usw.) hat, die gesondert geprüft werden. Das Gesetz sieht also keine Möglichkeit vor, die Anwendung der oben genannten alternativen Steuerregelung auf mit dem Antragsteller verwandte Personen auszuweiten.

Griechische Regelung für HNWI oder vermögende Privatpersonen

In dem Bemühen, vermögende Privatpersonen nach Griechenland zu locken, wird eine „Pauschalsteuer“ für HNWI nach italienischem Vorbild eingeführt, die als „alternative Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen“ bezeichnet wird.

Im Rahmen dieser griechischen Regelung für HNWI wird das im Ausland erwirtschaftete Einkommen von Einzelpersonen (und/oder ihren Familienangehörigen), die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, bis zu einem Pauschalbetrag von 100.000 Euro von der Steuer befreit.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen, die der Antragsteller für die griechische HNWI-Regelung erfüllen muss, sind die folgenden:

  • Die Person war in 7 der 8 Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig, und
  • Sie müssen nachweisen können, dass der Antragsteller, seine unmittelbaren Familienangehörigen oder ein Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, in Immobilien oder bewegliches Vermögen oder Anteile an juristischen Personen mit Sitz in Griechenland investiert.
  • Der Betrag der Investition muss mindestens 500.000 € betragen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren getätigt worden sein.
  • Die letztgenannte Bedingung ist nicht erforderlich, wenn die Person bereits eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen in Griechenland oder ein goldenes Visum erhalten hat.

Wie funktioniert das griechische Steuersystem für HNWI?

Personen, die sich für die alternative Besteuerungsmethode oder die griechische Regelung für vermögende Privatpersonen entscheiden, werden wie folgt besteuert:

  • Sie müssen eine Steuer oder einen Pauschalbetrag von 100.000 € pro Jahr zahlen, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte aus ausländischen Quellen.
  • Im Falle eines Familienmitglieds, das unter die entsprechenden Bestimmungen fällt, wird eine Pauschalsteuer von 20.000 € pro Jahr fällig.
  • Die Pauschalsteuer von 100.000 € kann nicht durch Doppelbesteuerungserleichterungen oder Steuergutschriften reduziert werden.
  • Jeder Antragsteller ist von der griechischen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Immobilien im Ausland befreit.
  • Sobald die Regelung angewandt wird, gilt sie für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren.
  • Einkünfte aus griechischen Quellen müssen in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben und gemäß der griechischen Einkommenssteuer besteuert werden.

Wie machen Sie den ersten Schritt?

Relocate&Save hat diese neuen Steuerregelungen für ausländische Rentner und vermögende Privatpersonen untersucht und wir haben bereits mit den besten lokalen Beratern zusammengearbeitet, die mehreren Kunden bei der Übersiedlung nach Griechenland geholfen haben.

Wenn Sie Fragen haben und möchten, dass wir Ihnen bei diesem Prozess helfen, schreiben Sie uns bitte an [email protected] oder über das Kontaktformular.

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