Goldenes Visum in Spanien: Wie Sie mit dem Kauf einer Immobilie die spanische Aufenthaltsgenehmigung erhalten
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Viele unserer Leser sind nicht in Ländern der Europäischen Union (Nicht-EU) ansässig und können daher nicht von der im Schengener Abkommen gewährten Freizügigkeit profitieren.

Mit anderen Worten: Wann immer sie Spanien oder ein anderes EU-Land besuchen möchten, benötigen sie ein Touristen- oder Kurzzeitvisum, und ihr Aufenthalt darf auf keinen Fall länger als 90 Tage dauern.

Folglich können sich viele Bürger aus Lateinamerika, Asien oder Russland nicht frei in Spanien niederlassen, um dort zu leben oder zu arbeiten, ohne viele bürokratische Hürden zu überwinden, die wiederum viel Zeit und Nerven verlangen.

Zum Glück für unsere Leser gibt es jedoch eine schnelle Möglichkeit, sich ohne große bürokratische Komplikationen in Spanien niederzulassen. Diese Option ist das Goldene Visum oder der Aufenthalt durch Investitionen im Immobiliensektor.

In der Tat ist Spanien für viele lateinamerikanische, russische oder chinesische Immobilienbesitzer nicht nur der „place to be“, sondern auch „the place to invest“.

Seit 2021 suchen Nicht-EU-Bürger nach Luxusimmobilien in den besten Gegenden der Großstädte und Küstenregionen, nicht nur wegen der Rentabilität dieser Investitionen, sondern auch, um einen Schengen-Aufenthalt zu erhalten, der es dem Antragsteller und seiner Familie erlaubt, sich frei auf europäischem Gebiet zu bewegen.

Was ist das Goldene Visum in Spanien oder das Aufenthaltsvisum für Investoren?

Das Aufenthaltsvisum für Investoren oder das Goldene Visum ist eine sehr beliebte Möglichkeit für Staatsangehörige aus Lateinamerika, China oder Russland, eine europäische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Das Goldene Visum versucht seit 2013, HNWI nach Spanien zu locken, indem sie durch den Kauf von Immobilien, Staatsanleihen oder Investitionen in spanische Unternehmen oder Fonds eine spanische Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Die zu tätigende Investition sieht im Allgemeinen wie folgt aus:

  • Investition von 500.000 Euro in eine auf spanischem Staatsgebiet gelegene Immobilie oder;
    Kauf von Staatsschulden im Wert von 2 Millionen Euro oder;
    Investitionen in spanische Unternehmen oder spanische Finanzinstitute im Wert von 1 Million Euro.

Die beliebteste Option für ausländische Investoren sind zweifelsohne Immobilieninvestitionen.

Warum mögen Ausländer das spanische Goldene Visum?

Unsere Kunden haben uns die folgenden Gründe genannt, warum sie sich für das Goldene Visum für Spanien entschieden haben:

  • Die Möglichkeit, eine Wohnung oder eine Immobilie in Städten wie Madrid oder Barcelona oder an paradiesischen Orten wie den Balearen oder Kanarischen Inseln zu kaufen.
  • Die enorme Aufwertung des spanischen Immobilienvermögens in einem steigenden Markt.
  • Die Möglichkeit für die gesamte Familie des Antragstellers, eine Aufenthaltsgenehmigung in der Europäischen Union zu erhalten, die ihnen Freizügigkeit in diesem Gebiet sowie das Recht auf Studium oder Arbeit in diesen Ländern gewährt.
  • Günstiger als einige europäische Goldene Visa wie das maltesische oder zypriotische Visum.

Wer kann das Goldene Visum für Spanien beantragen?

Eine Person kann ein Goldenes Visum für Investitionen in Spanien beantragen, solange sie:

  • Nicht in der Europäischen Union ansässig ist.
  • In Immobilien auf spanischem Staatsgebiet investiert, deren Anschaffungswert mindestens 500.000 Euro beträgt. Es ist nicht festgelegt, ob es sich um eine einzelne Immobilie oder um die Summe mehrerer Immobilien handeln muss.
  • Der Wert der Immobilie kann mehr als 500.000 Euro betragen und durch Hypotheken belastet sein. Die 500.000 Euro Investition müssen jedoch frei von Belastungen sein.
  • Der Antragsteller darf nicht einschlägig vorbestraft sein. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn Gründe des allgemeinen Interesses oder das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorliegen.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich in Spanien aufzuhalten (400 % des IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples, zu dt. staatl. Referenzbetrag für Sozialleistungen) für den Antragsteller und 100 % des IPREM für jeden Unterhaltsberechtigten).

Was können Sie mit dem Goldenen Visum für Spanien tun?

Die wichtigsten Vorteile des Goldenen Visums für Spanien sind:

  • Es erlaubt Ihnen, legal in Spanien zu arbeiten und zu leben, nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für seine Nachkommen.
  • Aufenthalt in Spanien in den ersten zwei Jahren ohne zusätzliche Anforderungen.
  • Für das Goldene Visum ist kein physischer Wohnsitz in Spanien erforderlich, sodass keine Steuern in Spanien gezahlt werden müssen. Auch für den Fall, dass das
    Goldene Visum beantragt wird, damit die Nachkommen in Spanien wohnen können (was in Russland sehr typisch ist), muss der Antragsteller auch nicht zu Steuerzwecken in Spanien wohnen.
  • Es bietet Freizügigkeit in den Schengen-Ländern, sodass Sie ohne lästige Visa reisen können.
  • Ermöglicht die Familienzusammenführung. Der Antragsteller kann seinen Ehepartner oder Lebensgefährten sowie seine minderjährigen oder nicht volljährigen Kinder in den Wohnsitz aufnehmen.
  • Sie müssen sich nicht unbedingt in Spanien aufhalten, um einen Antrag zu stellen, sondern können dies auch über unsere Vertreter tun.

Kann meine Familie von dem Goldenen Visum profitieren?

Mit dem Goldenen Visum kann der Antragsteller seinen Aufenthalt auf den Ehepartner und die Kinder unter 18 Jahren, den Lebenspartner des Investors, die wirtschaftlich abhängigen Kinder des Investors über 18 Jahre, die selbst keine Familieneinheit bilden, und die abhängigen Verwandten in aufsteigender Linie des Investors ausweiten.

Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig und wie lange kann sie verlängert werden?

Sobald der Investor sein Goldenes Visum erhalten hat, kann er sich mit seiner Familie für mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre legal in Spanien aufhalten.

Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Antragsteller eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre beantragen.

Dazu muss die betreffende Person nachweisen, dass sie immer noch Eigentümer des Vermögenswerts ist, der Gegenstand der Investition war.

Theoretisch muss er oder sie auch einmal im Jahr nach Spanien reisen.

Wie beantragen Sie das Goldene Visum für Spanien?

Sie müssen ein Dossier mit Ausweisdokumenten und dem Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für den Wohnsitz erfüllen, bei der Abteilung für Großunternehmen in Madrid einreichen, die für die Bewertung und Genehmigung der Dossiers zuständig ist.

In Spanien gibt es im Bereich der Goldenen Visa ein Übermaß an Bürokratie und Amtsmissbrauch.

Selbst wenn Sie sich entscheiden, den Antrag auf ein Goldenes Visum nicht mit den Experten von Relocate&Save zu stellen, empfehlen wir Ihnen:

  • Den Erwerb der Immobilie mit seriösen Immobilienmaklern zu vereinbaren und nicht über Einwanderungsanwälte. Es ist wichtig, von Fachleuten begleitet zu werden und nicht von bloßen Vermittlern und Provisionsagenten.
  • Immobilien-Due-Diligence. Im Falle des Erwerbs einer Immobilie von großem Wert empfehlen wir eine Überprüfung der Belastungen und Risiken mit Fachanwälten für Stadtplanung und Immobilien.
  • Verwaltung des Goldenen Visums mit spezialisierten Einwanderungsanwälten, nicht über Immobilienmakler oder Kundennetzwerke. Oftmals kann die Nichtbezahlung eines spezialisierten Anwalts zu Problemen führen, oder Sie zahlen einen Aufschlag auf die Immobilie, um diese Dienstleistung zu bezahlen, die von einem Immobilienmakler oder einem Mitglied eines Kundennetzwerks in Auftrag gegeben wurde.

Wie machen Sie den ersten Schritt?

Die Aufhebung der Reisebeschränkungen und die erhöhte internationale Mobilität haben zu einer Wiederbelebung ausländischer Investitionen in Spanien geführt und insbesondere die Nachfrage nach Luxusimmobilien durch Personen mit hoher Kaufkraft angekurbelt.

Dutzende von Lateinamerikanern, Russen und Asiaten wenden sich an uns, um mehr darüber zu erfahren, wie sie in Spanien besteuert werden, aber der Schlüssel dazu ist, wie sie sich legal in Spanien aufhalten können.

Wenn Sie ein Goldenes Visum in Spanien beantragen möchten, stehen unsere Experten für Goldene Visa und internationale Immobilienmakler bereit, um Ihnen sowohl bei der Beantragung des Goldenen Visums als auch bei der Beschaffung der Immobilie zu helfen, falls Sie dies wünschen.

Wenn Sie Fragen haben und möchten, dass wir Ihnen bei diesem Vorhaben helfen, schreiben Sie uns bitte an [email protected] oder über das Kontaktformular.

Und wenn Sie sich für ein Goldenes Visum interessieren, sich aber nicht sicher sind, welches Ihr ideales Ziel ist, empfehlen wir Ihnen, unseren kostenlosen Vergleich außereuropäischer Investitionswohnsitze herunterzuladen und unseren aktualisierten Bericht „Die drei begehrtesten Goldenen Visa“ zu lesen, den Sie unten finden.

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