Anforderungen der neuen italienischen Steuerregelung für ausländische Rentner
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Normalerweise wenden sich die Leute an uns, um mehr über die italienische „Flat Tax“-Regelung zu erfahren, ein spezielles System für reichere Leute. Es gibt jedoch auch eine neue italienische Regelung für ausländische Rentner, die aufgrund ihres interessanten Charakters immer mehr Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Was ist die italienische Steuerregelung für ausländische Rentner?

Im Jahr 2019 wurde mit dem italienischen Haushaltsgesetz eine steuerliche Vorzugsregelung eingeführt, die der portugiesischen NHR ähnelt und die ausländische Bevölkerung nach Süditalien locken soll. Anders als die NHR richtet sich diese Regelung jedoch nicht an digitale Nomaden oder Unternehmer, sondern an im Ausland lebende Ruheständler.

Auf diese Weise folgt Italien dem Beispiel anderer Länder wie Portugal und Griechenland, indem es eine steuerliche Vorzugsregelung einführt, die darauf abzielt, Personen mit gehobenem bis mittlerem Einkommen nach Süditalien zu locken, der Region des Landes mit der geringsten wirtschaftlichen Entwicklung.

Wie viel Steuern werden im Rahmen dieser Steuerregelung gezahlt?

Nach dem Wortlaut der italienischen Steuerregelung für ausländische Rentner unterliegen alle Einkünfte aus ausländischen Quellen einer Ersatzsteuer von 7 %, unabhängig davon, ob es sich um Renteneinkünfte oder um Einkünfte aus Anlageportfolios (Kapitalgewinne, Dividenden oder Zinsen) handelt.

Das System ist also sehr einfach: Ausländische Rentner, die nach Süditalien ziehen, zahlen nur 7 % ihres gesamten nicht-italienischen Einkommens.

Da es sich bei der neuen Steuerregelung jedoch um eine Ersatzsteuer handelt, hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf einen Abzug für internationale Doppelbesteuerung. Alternativ kann der Steuerpflichtige die in bestimmten Ländern erzielten Einkünfte von der italienischen Besteuerung ausnehmen und sie der normalen Besteuerung unterwerfen.

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Regelung?

Um diese Steuerregelung für ausländische Rentner in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss Renten oder ähnliche Einkünfte beziehen, die ihren Ursprung außerhalb Italiens haben.
  • Das Steuerdomizil des antragstellenden Steuerpflichtigen muss sich in den letzten fünf Jahren außerhalb Italiens befunden haben.
  • Es muss ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Italien und dem Staat bestehen, in dem der Antragsteller in den letzten Jahren seinen Wohnsitz hatte.
  • Als Antragsteller müssen Sie Ihren Wohnsitz in die im Gesetz festgelegte Liste von Regionen verlegen, in der Regel in Süditalien.

In welchen Teilen Italiens kann man sich besser zur Ruhe setzen und weniger Steuern zahlen?

Der Antragsteller kann diese Regelung nicht in Städten wie Florenz, Mailand oder Rom anwenden… aber er kann die schönen Strände von Sardinien, Sizilien oder Kalabrien genießen, ohne wenig oder gar keine Steuern zu zahlen.

Konkret besagt die Regel, dass Sie als Antragsteller eine Stadt wählen müssen, die:

  • Sie gehört zum Gebiet einer der folgenden Regionen: Abruzzen, Apulien, Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien, Sizilien.
  • Es hat nicht mehr als 20.000 Einwohner.

Wie lange kann ich von dieser Regelung profitieren?

Die steuerliche Sonderregelung gilt auf ausdrücklichen Antrag des Steuerpflichtigen ab dem Steuerjahr, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, und für die folgenden fünf Jahre.

Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegt der Steuerpflichtige der normalen Besteuerung nach italienischem Recht.

Weitere Vorteile

Der Steuerpflichtige, der der neuen Steuerregelung unterliegt, kommt außerdem in den Genuss zweier weiterer Befreiungen:

  • Sie sind nicht verpflichtet, im Ausland gehaltene Vermögenswerte (Bankkonten, Finanzanlagen, Immobilien usw.) zu deklarieren.
  • Das im Ausland gehaltene Vermögen unterliegt nicht der italienischen Vermögenssteuer (Befreiung von der sogenannten „IVAFE“ und „IVIE“).

Ziehen Sie in Erwägung, Ihren Ruhestand in Italien zu verbringen?

Mit einer Steuerbelastung von nur 7 % ist Italien ein idyllisches Ziel für den Ruhestand.

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