Voraussetzungen, um in Portugal steuerlich ansässig zu werden
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Im aktuellen Kontext von COVID-19 erwägen viele Länder eine Revision ihrer Einkommenssteuer (Vermögenssteuer) nach oben und beginnen mit der Umsetzung drastischer Ausgabenerhöhungen (universelles Grundeinkommen, Rettungspakete, Hilfen usw.), weshalb viele vermögende Privatpersonen oder Unternehmer erwägen, ihre Herkunftsländer zu verlassen.

Panama, Delaware und die Schweiz sind zwar Optionen, die Kunden oft in Erwägung ziehen, doch handelt es sich dabei um Länder, die das Interesse der Steuerbehörden auf sich ziehen und eine Überprüfung Ihrer Steuererklärungen durch Steuerprüfer nach sich ziehen können.

Portugal hingegen ist ein EU-Mitgliedstaat mit einer international anerkannten Rechtsprechung, die auf keiner Liste von Steuerparadiesen steht.

Die Ausreise nach Portugal ist sicher, da es a priori nicht als Ziel für Steuerhinterziehung in Erscheinung tritt. Deshalb helfen wir immer mehr Kunden aus Spanien, Lateinamerika und der ganzen Welt dabei, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Portugal zu verlegen, wo sie schließlich erhebliche Steuereinsparungen erzielen.

Tatsächlich haben sich berühmte und reiche Persönlichkeiten wie Madonna, der Schauspieler John Malkovich oder Marcos de Quinto (ehemaliger Vice President der Coca Cola Company) bereits vor einiger Zeit für einen Umzug nach Portugal entschieden.

Und warum Portugal? Zahle ich wirklich weniger Steuern?

Im Allgemeinen ist die Einkommenssteuer für Steuerresidenten in Portugal sehr hoch und unattraktiv, aber die portugiesische Regierung hat vor Jahren die so genannte „Non-habitual residential regime“ (NHR) oder „Individual Income Tax“ (IRS) eingeführt, die Ausländer von der Zahlung auf Einkommen aus dem Ausland befreit.

Und warum zahlen nicht alle Portugiesen unter dieser Regelung Steuern?

Diese Regelung ist „singulären“, „besonderen“ Personen vorbehalten, d.h. vermögenden Privatpersonen, High-Net-Worth-Individuals (HNWI), Internet-Unternehmern, technischen Spezialisten, angesehenen Fachleuten (Anwälten, Ärzten, Architekten), Künstlern, Models, usw.

Um NHR, d.h. „besonders“ zu sein, ist also Folgendes erforderlich:

    • Der Betroffene wurde in den fünf Jahren vor dem Jahr, für das diese Bedingung beantragt wird, nicht als Steuerinländer in Portugal besteuert.
      Der Interessent muss die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um als Steuerinländer in Portugal zu gelten. Die steuerliche Ansässigkeit im portugiesischen Hoheitsgebiet kann in jedem Jahr erworben werden, unter anderem, wenn der Steuerpflichtige:

      • sich mehr als 183 aufeinanderfolgende oder abwechselnde Tage im portugiesischen Hoheitsgebiet aufgehalten hat
      • bei einem kürzeren Aufenthalt am 31. Dezember des betreffenden Jahres auf portugiesischem Staatsgebiet über eine Wohnung verfügt, bei der davon ausgegangen werden kann, dass er die Absicht hat, sie zu behalten und sie als gewöhnlichen Wohnsitz zu nutzen
      • bis zum 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Zuerkennung dieses Status wirksam werden soll, bei den portugiesischen Steuerbehörden den Status eines nicht-gewöhnlichen steuerlich Ansässigen beantragt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Erlangung dieses Status nicht automatisch erfolgt, sondern von der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die Steuerbehörden abhängt. Das Verfahren zur Beurteilung jedes Antrags und die anschließende Bewilligung dauern durchschnittlich sechs Monate.

Wenn ich den NHR-Status erhalte, welche Vorteile habe ich dann?

Wenn Sie den NHR-Status erhalten, können Sie zehn Jahre lang als NHR besteuert werden. Das bedeutet, dass Sie zehn Jahre lang:

  • Sie zahlen keine Steuern auf passive Einkünfte aus dem Ausland, wie z. B. Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Pensionspläne, Renten usw. (mit Einschränkungen für Renten ab 2020).
  • Sie profitieren von einem besonderen reduzierten Steuersatzes von 15 % für Aktivitäten mit hohem Mehrwert, die von Portugal aus durchgeführt werden.

In Bezug auf Einkünfte aus Portugal ermöglicht diese Bedingung dem Inhaber von Einkünften aus unselbständiger und/oder selbständiger Tätigkeit jedoch die Anwendung eines ermäßigten Einkommensteuersatzes von 20 %, sofern diese Einkünfte aus der Ausübung von Tätigkeiten mit hohem Mehrwert gemäß der gesetzlich festgelegten Definition resultieren. Es sei darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu dem vorgenannten Sondersatz von 20 % ein außerordentlicher Einkommenssteuerzuschlag von 3,5 % auf die erzielten Einkünfte erhoben werden kann.

Und für wen wäre diese Regelung ideal?

Diese Steuerregelung ist ideal für Rentner oder Pensionäre mit hoher Kaufkraft, die ihre Steuerlast verringern möchten, und für hochqualifizierte Personen wie Künstler, Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure, Computerspezialisten, Investoren, Verwalter, Manager, Musiker, Schauspieler usw.

Diese Personen müssen also keine abgelegene Insel aufsuchen, um weniger Steuern zu zahlen, sondern können in kosmopolitischen Orten wie Lissabon, Porto oder der Algarve leben und praktisch so besteuert werden, als befänden sie sich in einer Steueroase.

Und wenn ich aus Lateinamerika komme, kann ich dann die NHR beantragen?

Da Sie sich nicht in der Europäischen Union befinden, haben Sie es nicht so leicht. Wenn Sie jedoch sehr wohlhabend sind, können Sie dank des Goldenen Visums von Portugal oder der Residenz durch Investition in die Europäische Union einreisen und dort reisen, ohne Steuern zu zahlen.

Dieses Visum kann durch eine Investition in Immobilien im Wert von 500.000 € oder auf andere Weise erworben werden.

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